Ihr Partner für Hunde und Katzen
Züchter aus Deutschland und Österreich!

Die Ansprechpartner für Hundezüchter und Katzenzüchter in Sachen Qualzucht, Zuchtverbot für Kampfhunde und Tierschutz sind:


In Deutschland ist es die Abteilung Veterinärwesen im örtlich zuständige Landratsamt. 

In Österreich ist es die Abteilung für Amtstierärzte der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Da die geltenden Tierschutzgesetze von Zeit zu Zeit überarbeitet werden und dadurch Änderungen in Kraft treten die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen möchten wir Ihnen mit dieser Information helfen leicht an aktuelle Informationen zu kommen. 

Tierschutzgesetz Österreich:

Es sind diverse Neuerungen im Tierschutzgesetz verankert worden. Im Wesentlichen hat sich für Hunde und Katzenzüchter folgendes verändert.

Die Tiere dürfen nur von gemeldeten Züchtern mit behördlicher Genehmigung öffentlich z.B.: im Internet angeboten und verkauft werden siehe § 8a. Das soll unter anderem den illegalen Handel aus dem Ausland verhindern bzw. eindämmen. Ab 2018 muss dann auch allen Zucht-Katzen und deren Nachkommen ein Chip eingesetzt werden und eine entsprechende Registrierung ist durchzuführen siehe § 24a.

Hier der Link zum Anklicken und zum Nachlesen der genauen und aktuellen gesetzlichen Bestimmungen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Tierschutzgesetz Deutschland:

Für Züchter in Deutschland ist der § 11 und § 11a von Interesse.

Dazu muss jeder gewerbliche Züchter (das gilt ab der 3. Zuchthündin) für seine Zucht eine behördliche Prüfung ablegen um die: „Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz“ zu erhalten.

Link zum Anklicken und zum Nachlesen der genauen und aktuellen gesetzlichen Bestimmungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html