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Züchter aus Deutschland und Österreich!

Anleitung für alle Züchter zur richtigen Wurfmeldung:

  1. Voraussetzung ist eine aktive Mitgliedschaft. Nur so können wir für Ihre Nachzucht Ahnenpässe ausstellen. Wir helfen Ihnen sparen: Mit SEPA Mandat: einem sicheren Lastschriftverfahren. Nach Fertigstellung wird der Rechnungsbetrag ohne Zusatzkosten von Ihrem Konto abgebucht. Ohne SEPA Mandat verschicken wir Ihre Ahnenpässe mit Nachnahmegebühr (unnötig teuer für Sie und zeitaufwändig für uns).
  2. Ihr Zuchttier muss zuchttauglich bzw. für gesund erklärt worden sein. Dies ist erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres möglich. Dafür ist/sind ein oder mehrere Befunde (in Kopie oder Original) Ihres Tierarztes vorzulegen welche bescheinigen, dass das Tier gesund ist. Nach Prüfung der Zuchttauglichkeit wird diese von uns auf dem Abstammungsnachweis eingetragen und bleibt bis zum Ausscheiden des Tieres aus der Zucht gültig.
    Bei den vielen verschiedenen Hunderassen gibt es natürlich unterschiedliche Untersuchungen. Ihr Tierarzt entscheidet in Ihrem Auftrag über die rassetypischen sinnvollen Untersuchungen. Das sind z.B.: bei Hunden über 45 cm Schulterhöhe HD/ED/PRA Untersuchungen (Hüfte, Ellbogen und Augen betreffend). Heutzutage werden bereits viele kostengünstige Genuntersuchungen in Laboren durchgeführt. Dazu wird dem Tier von Ihrem Tierarzt schonend eine Blutprobe entnommen und ins Labor eingeschickt. Der Züchter haftet bekanntlich für seine Nachzucht. Sie erfüllen mit der Sicherstellung der Gesundheit Ihrer Zuchttiere die geforderte Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Haftung und Einhaltung der Tierschutzgesetze.
  3. Einsendung per Post bitte an die richtige Adresse:
    ICR AHNENPASS-ZENTRALE Uschi Kasbauer - Bründlallee 9 - 4760 Raab - Österreich.
    Im Büroservice von Uschi Kasbauer wird das Zuchtbuch im Auftrag für den ICR geführt und nur dort werden die Ahnenpässe angefertigt.
    Die Wurfmeldung und der Deckschein müssen leserlich ausgefüllt sein. Auf unserer Vereins-Internetseite finden Sie einen Wurfmeldeschein den Sie am Computer ausfüllen können.
    WICHTIG! Mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift betätigen und haften Sie für die Richtigkeit all Ihrer Angaben. Der Wurfabnahmeschein (auf dem Deckschein) erlangt Gültigkeit durch den Stempel und die Unterschrift von Ihrem Tierarzt oder Zuchtwart. Der Original-Abstammungsnachweis des Mutter-Tieres (auf diesem wird von uns jeder Wurf eingetragen) und eine Kopie des Abstammungsnachweises des Vater-Tieres sind beizulegen. Befunde/Erfolge/Prüfungsergebnisse der Eltern-Tiere können nur nach Vorlage entsprechender Dokumente (Kopien) in die Ahnenpässe der Welpen übernommen werden. Sie können uns gerne Wünsche und Informationen auf einem Beiblatt mitteilen um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen. Die Postsendung kann ganz normal ohne „EINSCHREIBEN“ aufgegeben werden. Wir empfehlen den Versand mit „PRIORITY“ zur schnelleren Postbeförderung. Die Post von uns mit den neuen Ahnenpässen wird auch immer ohne „EINSCHREIBEN“ versandt und kommt stets sicher an. (Sie können auf Wunsch natürlich auch Einschreiben zu uns schicken und Nachnahme-Post von uns erhalten - das ist aber erheblich teurer und kann länger dauern).

    Ausnahme: Sobald ein entsprechender Eintrag von uns auf dem Abstammungsnachweis der Eltern-Tiere gemacht wurde müssen diese Befunde/Ausstellungserfolge/Prüfungen bei einer Wurfmeldung nicht mehr vorgelegt werden. Die eingetragen Daten werden in die Ahnenpässe der Welpen übernommen.
  4. Nach Eingang Ihrer Dokumente/Wurfmeldung werden Sie per E-Mail informiert.
  5. Behalten Sie zur Sicherheit immer Kopien aller wichtigen Dokumente und vor allem vom Abstammungsnachweis des Mutter-Tieres auf!
  6. Bitte schicken Sie uns keine digitalen Datenträger zu - nur Papiere!

 

 

Zusatzinfo:

Liebe Züchter, rechnen Sie mit einer Dauer von 2 – 4 Wochen für die Fertigstellung der Ahnenpässe. Je nach Anzahl der zu bearbeitenden Würfe kann es auch fallweise schneller gehen.

Reichen Sie Ihren Wurf früh genug ein (das ist ab der 4. Lebens-Woche möglich). Die Wurfabnahme kann auch nachgereicht werden - nach Eingang in der Ahnenpass-Zentrale gehen Ihre fertigen Ahnenpässe in den Postversand.

Sie haben nach Erhalt der neuen Ahnenpässe und deren Kontrolle 2 Wochen Zeit für eventuelle Reklamationen ohne neuerliche Verrechnung bei einem Umtausch.

Bei Verlust eines Ahnenpasses gilt ebenfalls eine Frist von 2 Wochen zur Meldung bei der Vereinsleitung. Durch Vorlage einer Kopie und einer eidesstattlichen Erklärung kann nach Prüfung des Sachverhaltes ein Duplikat erstellt werden.

Ahnenpässe können ab der 4. Lebenswoche und spätestens bis zur 30. Lebenswoche der Welpen eingereicht und angefordert werden. Wurfmeldungen die später eingereicht werden, müssen von der Vereinsleitung genehmigt werden und der Aufschlag für "Sonderpapiere" wird fällig.

Der geschützte Zwingername:

Der Schutz des Zwingernamens ist für die gesamte Zeit der aktiver Mitgliedschaft des Züchters aufrecht und gewährleistet. Sobald ein Züchter aus dem Verein austritt erlischt der "Zwingerschutz". Dies gilt auch, wenn der Jahresbeitrag nicht bezahlt wurde. In so einem Fall ist der Zwingername wieder frei verfügbar für neue Züchter.